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BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbrechens der Notzucht - Möglichkeit der Beschränkung des Verfahrens unter Ausklammerung aller möglichen sonstigen Rechtsverletzungen - Bestehen einer Gesetzeseinheit zwischen Körperverletzung und dem erzwungenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
Auszug aus BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70
War der Tatrichter hiernach aber gehalten, neben der Anwendung von § 177 StGB und abgesehen von § 237 StGB auch die Möglichkeit weiterer, in der Anklage nicht ausdrücklich erwähnter Gesetzesverstöße zu erörtern, dann hatte er hierbei den gesamten vom Eröffnungsbeschluß erfaßten einheitlichen Tatvorgang zugrunde zu legen und nach allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend zu würdigen (RG JW 1929, 1051; BGH NJW 1959, 780;… Löwe-Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 264 Erl. 6). - BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70
Dieser Straftatbestand wird unter solchen Umständen durch § 177 StGB nicht verdrängt (BGHSt 18, 26, 27 [BGH 03.08.1962 - 4 StR 155/62]; BGH NJW 1964, 1630, insoweit in BGHSt 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64] nicht abgedruckt). - BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
Auszug aus BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70
Hierbei wäre zu berücksichtigen gewesen, daß nach anerkannten Rechtsgrundsätzen im allgemeinen nur die im Vollzug des Verkehrs selbst notwendigerweise oder regelmäßig liegende Körperverletzung im Tatbestand der Notzucht aufgeht, während sonstige Verletzungen, die der Täter dem Opfer beibringt, nicht unter die Gesetzeseinheit fallen, weil sie kein Merkmal bilden, das der Tatbestand des § 177 StGB begrifflich in sich schließt (BGH, Urteil vom 12.3.1963 - 1 StR 54/63; BGH NJW 1963, 1683 i. Anschl. an RGSt 60, 117, 122; BGHSt 9, 30, 31) [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55].
- BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages - …
Auszug aus BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70
Hierbei wäre zu berücksichtigen gewesen, daß nach anerkannten Rechtsgrundsätzen im allgemeinen nur die im Vollzug des Verkehrs selbst notwendigerweise oder regelmäßig liegende Körperverletzung im Tatbestand der Notzucht aufgeht, während sonstige Verletzungen, die der Täter dem Opfer beibringt, nicht unter die Gesetzeseinheit fallen, weil sie kein Merkmal bilden, das der Tatbestand des § 177 StGB begrifflich in sich schließt (BGH, Urteil vom 12.3.1963 - 1 StR 54/63; BGH NJW 1963, 1683 i. Anschl. an RGSt 60, 117, 122; BGHSt 9, 30, 31) [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55]. - BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67
Auszug aus BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70
Davon hat zunächst auch das Revisionsgericht ungeachtet des in der Revisionsbegründung insoweit gestellten Wiedereinbeziehungsantrags auszugehen (vgl. BGHSt 21, 326, 330) [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]. - BGH, 15.06.1964 - 2 StR 178/64
Auszug aus BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70
Dieser Straftatbestand wird unter solchen Umständen durch § 177 StGB nicht verdrängt (BGHSt 18, 26, 27 [BGH 03.08.1962 - 4 StR 155/62]; BGH NJW 1964, 1630, insoweit in BGHSt 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64] nicht abgedruckt). - BGH, 31.01.1956 - 5 StR 472/55
Tateinheit bei Erschleichen von Vergünstigungen für Vertriebene und versuchtem …
Auszug aus BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70
Hierbei wäre zu berücksichtigen gewesen, daß nach anerkannten Rechtsgrundsätzen im allgemeinen nur die im Vollzug des Verkehrs selbst notwendigerweise oder regelmäßig liegende Körperverletzung im Tatbestand der Notzucht aufgeht, während sonstige Verletzungen, die der Täter dem Opfer beibringt, nicht unter die Gesetzeseinheit fallen, weil sie kein Merkmal bilden, das der Tatbestand des § 177 StGB begrifflich in sich schließt (BGH, Urteil vom 12.3.1963 - 1 StR 54/63; BGH NJW 1963, 1683 i. Anschl. an RGSt 60, 117, 122; BGHSt 9, 30, 31) [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55]. - RG, 18.02.1926 - II 297/25
1. Sind Zuwiderhandlungen gegen das BranntwMonG. nach dem Deutsch-Polnischen …
Auszug aus BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70
Hierbei wäre zu berücksichtigen gewesen, daß nach anerkannten Rechtsgrundsätzen im allgemeinen nur die im Vollzug des Verkehrs selbst notwendigerweise oder regelmäßig liegende Körperverletzung im Tatbestand der Notzucht aufgeht, während sonstige Verletzungen, die der Täter dem Opfer beibringt, nicht unter die Gesetzeseinheit fallen, weil sie kein Merkmal bilden, das der Tatbestand des § 177 StGB begrifflich in sich schließt (BGH, Urteil vom 12.3.1963 - 1 StR 54/63; BGH NJW 1963, 1683 i. Anschl. an RGSt 60, 117, 122; BGHSt 9, 30, 31) [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55].